Mit einer Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten mit der Erteilung des Auftrages durch den Kunden als anerkannt und somit rechtsverbindlich.
Telefonische Auskünfte haben keine Gültigkeit. Offerte, die schriftlich, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten maximal 30 Tage ab Erstellung als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 10 Tagen (Vorauskassa) ohne Abzug auf das in Rechnung angegebene Konto zu bezahlen bzw. Zug um Zug gegen Übernahme der Ware. Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5% p.a. beträgt. Ab der 2. Mahnung wird vom Auftragnehmer zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 40.- pauschal in Rechnung gestellt. Nach erfolgter dritter Mahnung und fruchtlosem Verstreichen des Zahlungszieles verfällt die Anzahlung in der Höhe von € 200.- zumal damit lediglich Auslagen (insbesondere Materialkosten) des Auftragnehmers abgedeckt wurden und verzichtet der Kunde ausdrücklich auf eine Rückforderung der Anzahlung vom Auftragnehmer.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützungen, höhere Gewalt, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Eingriffe des Kunden oder Dritter.
Bei Anlieferung bzw. Übernahme der Ware muss der Kunde die Ware auf eventuelle Beschädigungen visuell überprüfen. Bei Beschädigung darf die Ware nicht unterfertigt übernommen werden, sondern muss dem Lieferanten sofort wieder zur Retournierung an den Auftragnehmer mitgegeben werden. Mängel am ausgepackten Liefergegenstand, die der Kunde nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat, oder feststellen hätte müssen, sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Übergabe schriftlich bei dem Auftragnehmer anzuzeigen. Nach Verstreichen der Frist von 7 Tagen bzw. Übergabe vom Auftragnehmer gilt die Ware als genehmigt. Im Hinblick auf die individuelle Anfertigung der Ware auf Kundenwunsch und weil es sich bei der Gestaltung der Ware um eine künstlerische Leistung handelt, können Abweichungen zu den Vorstellungen des Kunden auftreten, dabei handelt es sich um keine Mängel und führt nicht zur Leistungsfreiheit des Kunden und berechtigt auch nicht zur Preisminderung.
Die bestellte Ware wird direkt bei dem Auftragnehmer abgeholt oder einem vom Auftragnehmer beauftragten Versandunternehmen an die, bei der Bestellung angegebene, Lieferadresse des Kunden zugestellt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Nach fruchtlosem Verstreichender Zahlungsfrist der 3. Mahnung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware an eine andere Person zu verkaufen und die Differenz zum vereinbarten Fixpreis als Schadenersatz vom Kunden einzufordern.
Es gilt das österreichische Recht. Für alle Streitigkeiten der Geschäftsbedingungen gilt örtlich das sachlich zuständige Gericht in 9560 Feldkirchen in Kärnten als vereinbart.
Die Ware muss vom Kunden ordnungsgemäß verwendet werden. Der Kunde wurde sowohl über die Pflege der Ware, als auch darüber aufgeklärt, dass naturgemäß von der Ware Gefahren ausgehen. Bereits durch die Form der Ware (insbesondere wegen Hörner, sonstige Spitzen und Kanten) besteht beim Einsatz in Personengruppen gegenüber anderen Personen Verletzungsgefahr. Für Schäden bei unsachgemäßer Benützung wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.